Hausordnung

Liebe Besucherinnen, liebe Besucher,

wir begrüßen Sie sehr herzlich mit „Glück auf!“ im EISENREICH Bergbaumuseum Achthal und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Zu Beginn Ihres Besuches möchten wir Sie gern mit der Hausordnung vertraut machen.

Präambel

Die Hausordnung dient dazu, Ihnen den Besuch unseres Museums so angenehm wie möglich zu gestalten und die Sicherheit der Objekte zu gewährleisten.

Die Hausordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des denkmal-geschützten, teilbarrierefreien Gebäudes erkennen Sie unsere Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen an.

Besucher

(1)    Das Museum steht allen Menschen offen.

(2)   Wir freuen uns besonders über den Besuch von Kindern und Jugendlichen. Für Eltern oder sonstige erwachsene Begleitpersonen von Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr besteht während des gesamten Besuchs Aufsichtspflicht.

Eintrittspreise und Öffnungszeiten

(1)    Die Eintrittspreise und die Öffnungszeiten unseres Museums werden vom Förderverein Bergbaumuseum Achthal e. V.  festgelegt. Sie können im Internet, an der Kasse und in Druckerzeugnissen eingesehen werden.

(2)   Besucher haben spätestens zum Ende der Öffnungszeit die Räume des Museums zu verlassen.

(3)   Bei Überfüllung oder aus besonderem Anlass kann das EISENREICH Bergbaumuseum Achthal ganz oder teilweise für die Besucher geschlossen werden.

Führungen und Veranstaltungen

(1)    Führungen Dritter dürfen nur nach Anmeldung und Lizenzvorlage abgehalten werden.

(2)   Veranstaltungen Dritter bedürfen einer gesonderten Genehmigung.

Garderobe und Gepäck

(1)    Schwere Oberbekleidung ist in den Garderobenschließfächern einzuschließen. Mäntel, Jacken etc. dürfen nicht über dem Arm getragen werden.

(2)   Aus konservatorischen und sicherheitstechnischen Gründen können die Ausstellungsräume nicht mit sperrigen oder nassen Gegenständen betreten werden, wie zum Beispiel Regenschirme, Regenbekleidung, Rucksäcke und Taschen größer als DIN A4 (ca. 30×20×10 cm). Diese Gegenstände sind in den Schließfächern zu deponieren. Ausnahmen gelten für Gehhilfen.

(3)   Das EISENREICH Bergbaumuseum Achthal übernimmt für die Schließfächer sowie abgegebene und deponierte Gegenstände keine Haftung.

(4)   Bei Verlust eines Schlüssels für ein Schließfach wird ein Schadensersatz in Höhe von 15 € erhoben.

(5)   Kinderwagen dürfen nicht mit in die Ausstellungen genommen werden. Ausnahmen sind zusammenklappbare Buggys. Kinderwagen können im Foyer abgestellt werden.

(6)  Alle Gegenstände, Substanzen und Materialien, welche die Sicherheit der Besucher und Objekte gefährden, dürfen nicht mit in das Museum genommen werden. Im Zweifel entscheidet das eigene Personal.

(7)   Aus Sicherheitsgründen können Taschen, mitgeführte Gegenstände etc. durch das zuständige Personal auf ihren Inhalt hin anlassbezogen kontrolliert werden.

Fundgegenstände

Sollten Sie verlorene Gegenstände im EISENREICH Bergbaumuseum Achthal finden, bitten wir Sie herzlichst, diese im Foyer abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
Das Museum übernimmt keine Haftung für im Haus zurückgelassene, vergessene oder verlorene Gegenstände.

Tiere

Tiere dürfen nicht mit in das EISENREICH Bergbaumuseum Achthal genommen werden. Ausgenommen sind ausgewiesene Therapie- und Assistenzhunde.

Toiletten

Barrierefreie Toiletten finden Sie im Untergeschoss unseres Hauses. Diese Toiletten sind keine öffentlichen Sanitäreinrichtungen, sondern unseren Besuchern vorbehalten. Im Ausnahmefall der Nutzung erheben wir für Nichtbesucher eine Gebühr.

Rauchverbot

Das EISENREICH Bergbaumuseum Achthal zählt nach dem Gesundheitsschutzgesetz (GSG) des Freistaates Bayern zu den rauchfreien Einrichtungen. Das bedeutet, dass im gesamten Museum nicht geraucht werden darf. Zudem ist der Konsum von Cannabis im Innen- und Außenbereich verboten.

Sicherung der Ausstellungsobjekte und Verhalten im Museum

(1)    Wir bitten Sie freundlichst, alles zu unterlassen, was der Sicherheit und Ordnung im EISENREICH Bergbaumuseum Achthal abträglich ist. Sie haften für alle durch Ihr Verhalten entstandenen Aufwendungen und Schäden.

(2)   Um die Exponate nicht zu beschädigen, ist das Berühren von Objekten und Vitrinen untersagt. Bitte wahren Sie mindestens 50 cm Abstand zu den Objekten.
Die Objekte, bei denen das Anfassen erwünscht ist, sind gekennzeichnet.
Bitte deponieren Sie Gegenstände, die eine Gefahr für die Ausstellungsstücke darstellen könnten, in den Garderobenschließfächern.

(3)   In den Räumen des EISENREICG Bergbaumuseum Achthal ist das Essen und Trinken - soweit nicht anders kommuniziert - nicht gestattet.
Erkennbar alkoholisierten Personen kann der Zutritt verweigert werden.

(4)   Lehrer, Gruppenleiter und Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten der Kinder und Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden, verantwortlich und bei der Gruppe zu bleiben.

(5)   In Rücksichtnahme auf andere Besucher bitten wir darum, in den Ausstellungs-räumen Mobiltelefone auf lautlos zu schalten und keine Telefongespräche zu führen.

(6)  Bei Diebstahlalarm ist das zuständige Personal vor Ort berechtigt, sämtliche Ausgänge, außer den Hauptausgang zu schließen, um dort eine Kontrolle des Besuchers durch die Polizei vornehmen zu lassen.

(7)   Türen, Flucht- und Rettungswege sind grundsätzlich frei zu halten.

(8)  Bei Feueralarm ist das Gebäude zügig und ruhig zu verlassen. In diesem Fall erfolgt keine Herausgabe der Garderobe. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

(9)  Das Haus sowie die Ausstellungsräume sind zum Schutz der Exponate und der Einrichtung vor Diebstahl und Beschädigung videoüberwacht.

(10) Diskriminierende, rassistische oder antisemitische Symbole und Handlungen, verbaler oder nonverbaler Art, sind im Museum untersagt. Bei Nichtbeachtung kann Besuchern, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises, das Hausverbot ausgesprochen und Führungen oder andere vermittelnde Angebote abgebrochen werden. Strafrechtlich relevante Aussagen bzw. Verhaltensweisen werden verfolgt.

Fotografieren und Filmen

(1)    Das Fotografieren und Filmen - ausschließlich für private, nicht kommerzielle Zwecke - ist ohne Blitz, Stativ oder Selfiestab in der Dauerausstellung erlaubt, solange die Sicherheit der Objekte gewährleistet, ein Mindestabstand von 50 cm eingehalten sowie auf andere Besucher Rücksicht genommen wird. Diese Genehmigung gilt nicht für Rechte Dritter.

Aus Urheberrechtsgründen kann das Museum das Fotografieren und Filmen von einzelnen Exponaten, Teilen der Dauerausstellung oder in Sonderausstellungen untersagen. Unser Personal informiert Sie hierzu gern. Für die Wahrung der Urheberrechte und der Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen sind die Fotografierenden bzw. Filmenden verantwortlich.

(2)   Für alle über die allgemeine Erlaubnis hinausgehenden Zwecke (z. B. kommerziell, wissenschaftlich) sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung ist eine schriftliche Genehmigung erforderlich, dies gilt auch für nachträgliche Nutzungsänderungen. Genehmigungen erteilt der Förderverein Bergbaumuseum Achthal e. V., erreichbar unter info@eisenreich-museum.de

Beschwerden, Anregungen und Fragen

Beschwerden, Anregungen oder Fragen können persönlich über die Ansprache unseres Personals, über das Gästebuch oder über die E-Mail-Adresse des Museums (info@eisenreich-museum.de) erfolgen. Diese werden an den Vorstand zur Bearbeitung weitergeleitet. Auch über die Marktgemeinde Teisendorf (rathaus@teisendorf.de) können Anregungen entgegengenommen werden.

Besucherservice

Die Aufgabe unseres Personals ist es, darauf zu achten, dass die Hausordnung eingehalten wird. Wir bitten Sie daher, sich nach den Anweisungen unseres Personals zu richten. Wird die Hausordnung oder die Anweisungen unseres Personals nicht befolgt, kann den betreffenden Personen der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden.

Besucher, die sich wiederholt nicht an die Hausordnung und/oder nicht an die Weisungen unseres Personals halten, kann ein Hausverbot erteilt werden.

Bei Verweis aus dem Museum wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

Inkrafttreten

Die Hausordnung tritt am 01.05.2025 in Kraft.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen, spannenden und informativen Aufenthalt in unserem Haus.

-      Der Vorstand des Fördervereins Bergbaumuseum Achthal e. V. -

 

Hier gelangen Sie zur Hausordnung als PDF-Download:
Hausordnung (PDF)